{"id":26,"date":"2021-01-12T09:16:47","date_gmt":"2021-01-12T08:16:47","guid":{"rendered":"https:\/\/zebas-web.de\/?page_id=26"},"modified":"2022-05-17T08:16:59","modified_gmt":"2022-05-17T06:16:59","slug":"alllgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zeb-online.de\/cms\/alllgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"background-color: rgba(255,255,255,0);background-position: center center;background-repeat: no-repeat;border-width: 0px 0px 0px 0px;border-color:#e2e2e2;border-style:solid;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start\" style=\"max-width:1248px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\" style=\"background-position:left top;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><style type=\"text\/css\">@media only screen and (max-width:1024px) {.fusion-title.fusion-title-1{margin-top:10px!important; margin-right:0px!important;margin-bottom:15px!important;margin-left:0px!important;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-title.fusion-title-1{margin-top:10px!important; margin-right:0px!important;margin-bottom:10px!important; margin-left:0px!important;}}<\/style><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-three\" style=\"margin-top:10px;margin-right:0px;margin-bottom:15px;margin-left:0px;\"><h3 class=\"title-heading-left\" style=\"margin:0;\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h3><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p>Zentraleinkauf Baubedarf GmbH &amp; Co.KG<br \/>(Stand Dezember 2014)<\/p>\n<p><strong>1.\u00a0 Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1.1\u00a0 Die Zentraleinkauf Baubedarf GmbH &amp; Co. KG (nachfolgend auch \u201ewir\u201c) strebt ein partnerschaftliches Verh\u00e4ltnis zu ihren Abnehmern (nachfolgend Vertragspartner) an. Zur gleichm\u00e4\u00dfigen Behandlung aller Vertragspartner und zur Standardisierung der Gesch\u00e4ftsabl\u00e4ufe vereinbaren wir mit den Vertragspartnern die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen.<br \/>1.2 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend auch kurz: Lieferbedingungen) gelten ausschlie\u00dflich. Sie gelten, wenn wir Waren an den Vertragspartner liefern oder sonstige Leistungen f\u00fcr ihn erbringen. Von unseren Lieferbedingungen abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners haben keine G\u00fcltigkeit. Unsere Lieferbedingungen gelten jedoch nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Ist der Vertragspartner Verbraucher, gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen f\u00fcr Gesch\u00e4fte mit Verbrauchern.<\/p>\n<p>1.3 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nicht, wenn und soweit wir mit dem Vertragspartner abweichende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart haben.<\/p>\n<p>1.4 \u00c4nderungen unserer Lieferbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge werden wir bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der \u00c4nderung an uns absenden.<\/p>\n<p><strong>2. Bestellung, Vertragsschluss, ECommerce\/elektronischer Gesch\u00e4ftsverkehr<\/strong><\/p>\n<p>2.1\u00a0 Unsere Angebote sind freibleibend und stellen nur eine Aufforderung an den Vertragspartner dar, eine Bestellung zu t\u00e4tigen.<\/p>\n<p>2.2\u00a0 Die Bestellung des Vertragspartners ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Bei nicht vorr\u00e4tiger Ware\/nicht sofort erbringbaren Leistungen ist der Vertragspartner zwei Wochen an sein Angebot gebunden. Wir k\u00f6nnen dann dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung annehmen oder dadurch, dass wir innerhalb der Frist f\u00fcr den Vertragspartner erkennbar mit der Ausf\u00fchrung der bestellten Leistung beginnen. Durch unsere Annahme kommt der Vertrag zustande.<\/p>\n<p>2.3.\u00a0 Bedienen wir uns zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages \u00fcber eine von uns zu erbringende Warenlieferung \/ sonstige Leistung eines Tele- oder Mediendienstes (z.B. Online-Portal \/ E-Mail), findet \u00a7 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB keine Anwendung.<\/p>\n<p><strong>3. Preise und Zahlungen, Skonto, Zur\u00fcckbehaltungsrechte des\u00a0 Vertragspartners, Aufrechnung<\/strong><\/p>\n<p>3.1\u00a0 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt unsere Preisliste. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab unserem Lager, bei Lieferungen von unserem Lager ausschlie\u00dflich Verpackung, Transport, Fracht und Montage. Unsere Preise sind Netto-Preise. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.<\/p>\n<p>3.2\u00a0 Uns bleibt vorbehalten, bei Vertr\u00e4gen, bei denen der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Liefertermin (Lieferfrist) mehr als 4 Monate betr\u00e4gt, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifvertr\u00e4gen oder Materialpreissteigerungen zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>3.3\u00a0 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt f\u00fcr Zahlungen was folgt:<br \/>a)\u00a0 Unsere Forderungen sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung oder Leistungserbringung, falls diese nach Rechnungsstellung erfolgt, ohne Abzug zu bezahlen. Eine Vorausleistungspflicht wird f\u00fcr uns dadurch nicht begr\u00fcndet. Ebenso bleiben Zur\u00fcckbehaltungsrechte zu unseren Gunsten und die Einrede des nichterf\u00fcllten Vertrages unber\u00fchrt.<br \/>b) Unsere Rechnungen sind ohne Skonto zu bezahlen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdr\u00fccklich vereinbart. Die Inanspruchnahme des Skontos setzt neben der Einhaltung s\u00e4mtlicher daf\u00fcr mit dem Vertragspartner vereinbarten Voraussetzungen voraus, dass vollst\u00e4ndige Zahlung unserer berechtigten und einredefreien Forderung innerhalb der Skontofrist erfolgt. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht oder nicht in der geschuldeten H\u00f6he, ist ein Abzug f\u00fcr Skonto insgesamt unzul\u00e4ssig. Skontoabzug hat im \u00dcbrigen stets zur Voraussetzung, dass sich der Vertragspartner nicht in Verzug mit anderen unserer Forderungen gegen ihn befindet.<\/p>\n<p>3.4\u00a0 Die Einrede des nichterf\u00fcllten Vertrages steht dem Vertragspartner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen uneingeschr\u00e4nkt zu. F\u00fcr andere Zur\u00fcckbehaltungsrechte gelten die nachstehenden Bestimmungen. Dem Vertragspartner steht ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur hinsichtlich unstreitiger, rechtskr\u00e4ftig festgestellter oder entscheidungsreifer Anspr\u00fcche zu. Zur\u00fcckbehaltungsrechte k\u00f6nnen nur in dem Umfang und der H\u00f6he geltend gemacht werden, die dem Wert des Gegenanspruchs entsprechen. Wir sind berechtigt, Zur\u00fcckbehaltungsrechte durch Sicherheitsleistung abzuwenden, die auch durch Bankb\u00fcrgschaft erbracht werden kann; die Sicherheit gilt sp\u00e4testens dann als geleistet, wenn der Vertragspartner mit der Annahme der Sicherheit in Annahmeverzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p>3.5\u00a0 Gegen unsere Forderungen kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen, rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.<\/p>\n<p>3.6\u00a0 Sind wir berechtigt, aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Grund von einem Vertrag zur\u00fcckzutreten, k\u00f6nnen wir vorbehaltlich des Nachweises eines h\u00f6heren Schadens, einer anderweitigen Vereinbarung oder Ziff. 7.2 als entgangenen Gewinn 15 % des Netto-Kaufpreises verlangen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis offen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Pauschalbetrag reduziert sich dann entsprechend.<\/p>\n<p><strong><br \/>4.\u00a0 Zur\u00fcckbehaltungsrechte zu unseren Gunsten <\/strong><\/p>\n<p>4.1 Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungen gleich welcher Art in Verzug oder ist unser Anspruch auf die Gegenleistung durch einen Mangel der Leistungsf\u00e4higkeit des Vertragspartners gef\u00e4hrdet, sind wir berechtigt, alle weiteren Leistungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen, es sei denn, der Vertragspartner leistet ausreichend Sicherheit. Mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn Wechsel oder Schecks protestiert werden, Lastschriften von dem Kreditinstitut des Vertragspartners nicht eingel\u00f6st werden oder das von einem Kreditversicherer gesetzte und zuvor zwischen uns und dem Vertragspartner abgestimmte Limit \u00fcberschritten ist bzw. durch die beabsichtigte Lieferung \u00fcberschritten w\u00fcrde. Mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit liegt auch dann vor, wenn das von einem Kreditversicherer f\u00fcr den Vertragspartner gesetzte Limit reduziert oder aufgehoben wird, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Entscheidung des Versicherers nicht durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit gerechtfertigt ist. Als mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit gilt schlie\u00dflich die erhebliche Verschlechterung des Bonit\u00e4tsindexes einer anerkannten Kreditauskunft \u00fcber den Vertragspartner, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Verschlechterung des Bonit\u00e4tsindexes nicht gerechtfertigt ist. Die mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit gilt in den vorbezeichneten F\u00e4llen als gegeben, bis der Nachweis des Gegenteils von dem Vertragspartner erbracht ist.<\/p>\n<p>4.2\u00a0 Andere Zur\u00fcckbehaltungsrechte zu unseren Gunsten bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>5.\u00a0 Lieferung, Lieferverzug und Transportgefahr <\/strong><\/p>\n<p>5.1.\u00a0 Der Vertragspartner kann uns zwei Wochen nach \u00dcberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich \/ in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.<br \/>Hat der Vertragspartner Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens gegen uns, beschr\u00e4nkt sich dieser auf h\u00f6chstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises (bzw. der sonstigen vereinbarten Gegenleistungen); diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt, sie gilt ferner nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und \/ oder der Gesundheit sowie f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<br \/>Hat der Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (etwa infolge R\u00fccktritts nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist oder infolge sonstiger Gr\u00fcnde), beschr\u00e4nkt sich der Anspruch auf Schadensersatz auf h\u00f6chstens 25 % des vereinbarten Preises f\u00fcr unsere Leistungen; diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt, sie gilt ferner nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. <br \/>5.2. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware\/Leistung an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder die sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt oder bei Transport durch eigene Mitarbeiter bei \u00dcbergabe an diese und Verlassen unseres Hauses auf den Vertragspartner \u00fcber. Das gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten tragen oder die Versendung unmittelbar vom Ort unseres Lieferanten aus erfolgt. Im letztgenannten Fall jedoch nur, wenn f\u00fcr den Vertragspartner erkennbar ist, dass Lieferung nicht bei uns beginnt.<\/p>\n<p><strong>6.\u00a0 H\u00f6here Gewalt, Vorbehalt der Selbstbelieferung <\/strong><\/p>\n<p>6.1 F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt entbinden uns bis zum Wegfall der h\u00f6heren Gewalt von der Erf\u00fcllung unserer Liefer-(Leistungs-)Verpflichtung. Lieferfristen verl\u00e4ngern, Liefertermine verschieben sich f\u00fcr die Dauer der h\u00f6heren Gewalt. Dies gilt nicht, wenn wir das Leistungshindernis zu vertreten haben. Wir haben h\u00f6here Gewalt allerdings auch dann nicht zu vertreten, wenn sie zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem wir uns bereits im Verzug befinden. Die Unm\u00f6glichkeit einer gen\u00fcgenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, die Unm\u00f6glichkeit der Beschaffung von Transportmitteln, Streiks und Aussperrungen sind einem Fall h\u00f6herer Gewalt gleichgestellt.<\/p>\n<p>6.2\u00a0 Wir werden den Vertragspartner unverz\u00fcglich von dem Eintritt der h\u00f6heren Gewalt und der Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist oder der Verschiebung des Liefertermins unterrichten.<\/p>\n<p>6.3\u00a0 Dauert das Leistungshindernis l\u00e4nger als sechs Wochen, k\u00f6nnen sowohl wir als auch der Vertragspartner vom Vertrag zur\u00fccktreten; der Vertragspartner kann bereits vorher vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die sp\u00e4tere Leistung f\u00fcr ihn ohne Interesse w\u00e4re. Eine bereits erhaltene Anzahlung o.\u00e4. werden wir im Falle des R\u00fccktritts unverz\u00fcglich erstatten.<\/p>\n<p>6.4 Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Ziff. 6.3 gilt daf\u00fcr entsprechend, wenn das Leistungshindernis nur vor\u00fcbergehend ist.<\/p>\n<p><strong>7.\u00a0 Eigentumsvorbehalt <\/strong><\/p>\n<p>7.1\u00a0 Wir behalten uns das Eigentum an s\u00e4mtlichen von uns zu liefernden Sachen (nachfolgend auch Eigentumsvorbehaltsware) vor, bis alle unsere (gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen) Forderungen gegen den Vertragspartner aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt f\u00fcr den jeweiligen Saldo (und zwar sowohl f\u00fcr den abstrakten als auch den kausalen Saldo).<\/p>\n<p>7.2\u00a0 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen; der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. In dem Herausgabeverlangen liegt der R\u00fccktritt vom Vertrag. Die Fristsetzung nach Satz 1 ist entbehrlich, wenn wir auch ohne Fristsetzung zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt sind.<br \/>Der Verwertungserl\u00f6s aus der Verwertung der Eigentumsvorbehaltsware wird nach der Verwertung auf unsere Anspr\u00fcche gegen den Vertragspartner gutgeschrieben mit dem tats\u00e4chlichen Erl\u00f6s nach Abzug der Verwertungs- und Abnahmekosten. Wir sind zur freih\u00e4ndigen Verwertung berechtigt.<\/p>\n<p>7.3\u00a0 Der Vertragspartner ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Bruch, Diebstahl und sonstige Sachgefahren, gegen die \u00fcblicherweise Versicherungsschutz eingedeckt wird, zu versichern. Die Anspr\u00fcche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Vertragspartner auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Vertragspartners gegen die genannten Gefahren zu versichern.<\/p>\n<p>7.4\u00a0 Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner uns unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage nach \u00a7 771 ZPO oder anderen Rechtsbehelfs zur Durchsetzung unseres Eigentums zu erstatten, haftet der Vertragspartner f\u00fcr den uns entstehenden Ausfall.<\/p>\n<p>7.5\u00a0 Der Vertragspartner darf die Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiterverarbeiten oder weiterver\u00e4u\u00dfern. Zu anderen Verf\u00fcgungen ist er nicht berechtigt. Er ist weiter nicht berechtigt, mit seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot oder sonstige die Abtretung erschwerende Voraussetzungen (z. B. Zustimmungserfordernisse) zu vereinbaren. Die Verarbeitungs- und Verf\u00fcgungsbefugnis des Vertragspartners erlischt, wenn er uns gegen\u00fcber in Verzug mit Zahlungsverpflichtungen ger\u00e4t, in sonstiger grober Weise gegen die mit uns geschlossenen Vertr\u00e4ge verst\u00f6\u00dft oder in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t. Als Verm\u00f6gensverfall gilt Zahlungseinstellung, \u00dcberschuldung, Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, es sei denn, dieser ist nicht begr\u00fcndet, Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Eigentumsvorbehaltsware und jede sonstige schwerwiegende Ver\u00e4nderung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vertragspartners, die zu einer Gef\u00e4hrdung unserer Sicherheit f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>7.6\u00a0 Die Verarbeitung oder Umbildung der Eigentumsvorbehaltsware durch den Vertragspartner wird f\u00fcr uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung f\u00fcr mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Sache(n) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung zu.<br \/>Wird die Eigentumsvorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, \u00fcbereignet uns der Vertragspartner bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verh\u00e4ltnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Der Vertragspartner verwahrt das Miteigentum f\u00fcr uns.<br \/>F\u00fcr die durch die Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung entstehenden Sachen gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Eigentumsvorbehaltsware.<\/p>\n<p>7.7.1 Der Vertragspartner tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Eigentumsvorbehaltsware erwachsen.<br \/>F\u00fcr die Abtretung gilt:<\/p>\n<p>a)\u00a0 Erfolgt die Ver\u00e4u\u00dferung nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, tritt der Vertragspartner uns bereits jetzt einen unserem Miteigentumsanteil an der ver\u00e4u\u00dferten Sache entsprechenden Teil der aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsenden Forderungen ab, wenn durch die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum entstanden ist.<\/p>\n<p>b) Erfolgt die Ver\u00e4u\u00dferung zusammen mit im Eigentum Dritter stehender Gegenst\u00e4nde, ohne dass ersichtlich ist, welcher Teil der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung auf unsere Eigentumsvorbehaltsware entf\u00e4llt, tritt der Vertragspartner bereits jetzt einen Teil der aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsenden Forderung ab, wie er dem Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Eigentumsvorbehaltsware zu dem Wert im Eigentum Dritter stehender Gegenst\u00e4nde entspricht.<\/p>\n<p>c)\u00a0 F\u00fcr den Fall, dass die nach den vorstehenden Bestimmungen der gesamten Ziffer 7.7.1 abgetretene Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung zum Zeitpunkt des Entstehens der abgetretenen Forderung nicht bestimmt ist, tritt uns der Vertragspartner bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung in der H\u00f6he unseres Faktura-Endbetrages (Bruttoverkaufspreis der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware) ab.<\/p>\n<p>7.7.2 Der Vertragspartner tritt uns bereits jetzt die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Eigentumsvorbehaltsware mit einem Grundst\u00fcck oder einer anderen als Hauptsache anzusehenden Sache gegen einen Dritten erwachsen. Das gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Verbindung durch den Vertragspartner oder einen Dritten erfolgt. Ebenso tritt uns der Vertragspartner bereits jetzt Anspr\u00fcche aus \u00a7 8 Nr. 3 VOB\/B ab, die infolge des Einbaus unserer Eigentumsvorbehaltsware entstehen.<\/p>\n<p>7.7.3 Der Vertragspartner tritt uns bereits jetzt Entsch\u00e4digungsforderungen gegen Kreditversicherer ab, wenn und soweit Versicherungsschutz f\u00fcr die an uns abgetretene oder nach den vorstehenden Bestimmungen abzutretende Forderung besteht. Der Vertragspartner tritt uns bereits jetzt die Forderungen ab, die ihm aus dem Verkauf der an uns abgetretenen Forderungen an ein Factoring-Unternehmen erwachsen. Unbeschadet der sachenrechtlichen Wirksamkeit der vorstehenden Abtretung an uns ist dem Vertragspartner die Abtretung der im Rahmen des verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts an uns abgetretenen Forderungen nur im Rahmen eines echten Factoring m\u00f6glich und gestattet (d. h. wenn der Factor das Risiko der Zahlungsf\u00e4higkeit des Schuldners der Forderung \u00fcbernimmt).<\/p>\n<p>7.7.4 Vereinbart der Vertragspartner mit seinem Abnehmer bzw. dem sonstigen Dritten (z. B. dem Kreditversicherer, der Factoring-Bank etc.) ein Kontokorrentverh\u00e4ltnis, in das die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung (Verbindung mit einem Grundst\u00fcck\/einer anderen Sache als Hauptsache) herr\u00fchrende Forderung bzw. die Forderung gegen den Kreditversicherer\/Factor eingestellt wird, tritt der Vertragspartner uns bereits jetzt den Saldo aus dem Kontokorrent (sowohl den abstrakten als auch den kausalen) in der H\u00f6he der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung (Verbindung mit einem Grundst\u00fcck\/einer anderen Sache als Hauptsache) ab, insbesondere den Anspruch auf den Schlusssaldo bei Beendigung des Kontokorrents; in den F\u00e4llen der Ziff. 7.7.3 wird der genannte Saldo in H\u00f6he der nach Ziff. 7.7.3 abgetretenen Forderung abgetreten.<\/p>\n<p>7.7.5 F\u00fcr den Fall, dass dem Vertragspartner Anspr\u00fcche auf R\u00fcckgew\u00e4hr hinsichtlich der Eigentumsvorbehaltsware gegen seinen Abnehmer zustehen, wird vereinbart was folgt:<\/p>\n<p>a) Der Vertragspartner tritt uns bereits jetzt jegliche Anspr\u00fcche auf R\u00fcckgew\u00e4hr der Eigentumsvorbehaltsware gleich aus welchem Rechtsgrunde (ungerechtfertigte Bereicherung, vertragliche R\u00fcckgew\u00e4hranspr\u00fcche, etc.) ab, insbesondere Anspr\u00fcche auf Herausgabe oder R\u00fcckgabe der Eigentumsvorbehaltsware. Mit abgetreten sind Anspr\u00fcche auf die Nutzungen wegen der Eigentumsvorbehaltsware gegen den Abnehmer sowie Anspr\u00fcche auf Schadensersatz oder Wertersatz f\u00fcr die Eigentumsvorbehaltsware.<\/p>\n<p>b) Wir sind uns mit dem Vertragspartner bereits jetzt einig dar\u00fcber, dass das Eigentum an der Eigentumsvorbehaltsware auf uns \u00fcbergeht, wenn die Sache dem Vertragspartner zur\u00fcck gew\u00e4hrt wird. Die \u00dcbergabe wird dadurch ersetzt, dass der Vertragspartner die Sache fortan wieder unentgeltlich f\u00fcr uns verwahrt. Jegliche Anspr\u00fcche gegen Dritte auf Herausgabe hinsichtlich der Eigentumsvorbehaltsware werden hierdurch gleichfalls bereits jetzt an uns abgetreten. F\u00fcr diese Eigentumsvorbehaltsware gelten wiederum die Bestimmungen dieser Ziffer 7.<\/p>\n<p>7.7.6 Der Vertragspartner ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang erm\u00e4chtigt. Die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners erlischt in den in Ziff. 7.5 genannten F\u00e4llen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ger\u00e4t der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen und den Schuldnern dieser Forderungen die Abtretung mitzuteilen. Wir werden die Abtretungen an uns gegen\u00fcber Dritten erst dann bekanntgeben (bzw. den Vertragspartner erst dann zur Bekanntgabe auffordern) und erst dann die Forderungen einziehen, wenn wir dem Vertretungspartner vorher fruchtlos eine Nachfrist von wenigstens einer Woche zum Ausgleich unserer Anspr\u00fcche gegen ihn gesetzt haben, sofern nicht die sofortige Offenlegung\/Einziehung tunlich ist.<\/p>\n<p>7.8\u00a0 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Vertragspartners die uns nach diesen Lieferbedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % \u00fcbersteigt. Bei dem realisierbaren Wert ist eine ggf. bestehende Haftung f\u00fcr Umsatzsteuer zu ber\u00fccksichtigen (\u00a7 13 c UStG).<\/p>\n<p><strong>8.\u00a0 Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln (Gew\u00e4hrleistung) <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Anspr\u00fcche des Vertragspartners wegen M\u00e4ngeln gelten die nachstehenden Bestimmungen sowie f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln erg\u00e4nzend Ziff. 9.<\/p>\n<p>8.1\u00a0 Wir leisten Gew\u00e4hr, dass unsere Leistungen frei von Sach- oder Rechtsm\u00e4ngeln sind.<\/p>\n<p>8.2\u00a0 Ma\u00dfstab f\u00fcr die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit unserer Leistungen ist die jeweilige vertragliche Beschreibung der Leistungen des Herstellers. Unwesentliche \u00c4nderungen der Leistungen im Hinblick auf Farbe, Form, Schichtdicke, Konstruktion und sonstige Ausgestaltung der in der Beschreibung angegebenen Werte sowie sonstige unwesentliche \u00c4nderungen sind vom Vertragspartner zu akzeptieren, sofern sie zumutbar sind oder es sich um handels\u00fcbliche Mengen-, Qualit\u00e4ts- oder Ausf\u00fchrungstoleranzen handelt.<\/p>\n<p>8.3\u00a0 Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder ggf. zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherf\u00fcllung). Wir sind im Falle der Nacherf\u00fcllung verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig dadurch erh\u00f6hen, dass der Gegenstand unserer Leistung an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht wurde. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten bzw. bei Bauleistungen den Vertrag zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>8.4\u00a0 Die in den \u00a7\u00a7 478, 479 BGB genannten Rechte des Vertragspartners bleiben mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadensersatz von den Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.5\u00a0 \u00a7 377 HGB bleibt unber\u00fchrt. Jegliche Bearbeitung einer M\u00e4ngelr\u00fcge durch uns, insbesondere die Untersuchung der Ware nach R\u00fccksendung durch den Vertragspartner oder der Leistung vor Ort bedeutet in keinem Falle einen Verzicht auf die Einhaltung der Obliegenheit zur M\u00e4ngelr\u00fcge durch den Vertragspartner.<\/p>\n<p>8.6.\u00a0 F\u00fcr Anspr\u00fcche auf Schadensersatz gelten erg\u00e4nzend die Bestimmungen der Ziff. 9. F\u00fcr die Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners wegen Verzuges \/ statt der Leistung gilt die Haftungsbeschr\u00e4nkung nach Ziff. 5.1.<\/p>\n<p>8.7\u00a0 Soweit wir im Einzelfall nach der vertraglichen Vereinbarung gebrauchte Produkte liefern, ist die Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist. Dieser Gew\u00e4hrleistungsausschluss gilt nicht:<\/p>\n<p>a)\u00a0 wenn und soweit uns hinsichtlich eines Mangels Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt,<\/p>\n<p>b) f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt und\/oder<\/p>\n<p>c)\u00a0 f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und\/oder der Gesundheit.<\/p>\n<p><strong>9.\u00a0 Schadensersatz <\/strong><\/p>\n<p>9.1\u00a0 Unsere Haftung auf Schadensersatz ist, soweit es dabei auf Verschulden oder Vertretenm\u00fcssen ankommt, nach Ma\u00dfgabe des Nachstehenden beschr\u00e4nkt: Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrunde, nur<\/p>\n<p>a)\u00a0 wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt,<\/p>\n<p>b) wenn wir Garantien abgegeben haben, f\u00fcr die Erf\u00fcllung dieser Garantien im vereinbarten Umfange,<\/p>\n<p>c)\u00a0 im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und\/oder der Gesundheit,<\/p>\n<p>d) bei der einfach fahrl\u00e4ssigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten im Sinne dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Bei der einfach fahrl\u00e4ssigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Schadenersatzhaftung der H\u00f6he nach begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren und des vertragstypischen Schadens. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners wegen Verzuges \/ statt der Leistung gilt die Haftungsbeschr\u00e4nkung nach Ziff. 5.1.<br \/>Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den Buchstaben a) bis d) nicht verbunden.<\/p>\n<p>9.2\u00a0 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (\u00a7 284 BGB).<\/p>\n<p>9.3\u00a0 Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen dieser Ziffer 9 gelten entsprechend f\u00fcr die Haftung unserer Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Organe.<\/p>\n<p>9.4\u00a0 Weitergehende gesetzliche Haftungsbeschr\u00e4nkungen oder weitergehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen in diesen Lieferbedingungen bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>10. Streckengesch\u00e4fte in der Zentralregulierung<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Begriff der Streckengesch\u00e4fte in der Zentralregulierung<br \/>In der Regel erfolgen Bestellungen des Vertragspartners in Vertretung f\u00fcr uns und auf unsere Rechnung unmittelbar bei unseren Lieferanten, wodurch einerseits Vertr\u00e4ge \u00fcber die jeweilige bestellte Leistung zwischen uns und unserem Lieferanten und uns und dem Vertragspartner andererseits zustande kommen. Die Ware wird sodann unmittelbar von dem Lieferanten an den Vertragspartner geliefert. In bestimmten F\u00e4llen erfolgen die Bestellungen bei unserem Lieferanten zwar durch uns, aber auf direkte Weisung\/Nachfrage des Vertragspartners. Lieferant von uns kann entweder ein Hersteller oder ein Zwischenh\u00e4ndler sein, der auf gleiche Weise uns zur Bestellung bei dem Hersteller\/Vorlieferanten erm\u00e4chtigt hat wie wir den Vertragspartner. Die vorstehend genannten Gesch\u00e4fte werden in diesen Lieferbedingungen auch Streckengesch\u00e4fte in der Zentralregulierung genannt. F\u00fcr diese Gesch\u00e4fte gelten neben den weiteren Bestimmungen dieser Lieferbedingungen die nachfolgenden Bestimmungen:<\/p>\n<p>10.2 Befugnis des Vertragspartners f\u00fcr uns Bestellungen aufzugeben<br \/>Die Befugnis des Vertragspartners, Bestellungen im Sinne von Ziff. 10.1 mit Wirkung f\u00fcr uns vorzunehmen, muss gesondert von uns einger\u00e4umt worden sein. Wir k\u00f6nnen diese Befugnis des Vertragsparters jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen. Der Widerruf erfolgt entweder gegen\u00fcber dem Vertragspartner oder gegen\u00fcber Lieferanten. Erfolgt ein solcher Widerruf, werden wir dem Vertragspartner in der Regel den Bezug von Leistungen der Gestalt erm\u00f6glichen, dass wir die Bestellungen auf seine Nachfrage selbst bei dem Lieferanten aufgeben; die Befriedigung unserer Forderungen gegen den Vertragspartner muss allerdings gesichert sein.<\/p>\n<p>10.3 Bedingte Abtretung von Schadensersatz- und\/oder Anspr\u00fcchen wegen M\u00e4ngeln (Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen)<\/p>\n<p>a)Wir treten hierdurch bereits jetzt unsere Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten nach Ziff. 10.1 aus dem jeweiligen Vertrag zwischen uns und unserem Lieferanten infolge der Bestellung des Vertragspartners (bzw. unserer Bestellung, sofern wir auf Weisung\/Nachfrage des Vertragspartners bestellen) auf Zahlung von Schadenersatz sowie jegliche Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln der Leistung im Zusammenhang mit dieser Bestellung an den Vertragspartner ab.<br \/>Gleichfalls treten wir hierdurch bereits jetzt ab Anspr\u00fcche des Lieferanten nach Ziff. 10.1 gegen\u00fcber seinem Lieferanten (in der Regel dem Hersteller) auf Schadensersatz und Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln im Zusammenhang mit dem Gegenstand der vom Vertragspartner nach Ziff. 10.1 bestellten Leistung, sofern uns dieser Anspruch zusteht (weil an uns abgetreten), anderenfalls dann, wenn wir diesen Anspruch erwerben.<\/p>\n<p>b) Die Abtretungen nach Buchstabe a) sind aufschiebend bedingt durch die vollst\u00e4ndige Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher unserer Anspr\u00fcche gegen den Vertragspartner aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zu ihm. Wir erm\u00e4chtigen hierdurch den Vertragspartner jedoch bereits jetzt, die Anspr\u00fcche im eigenen Namen geltend zu machen. Wir k\u00f6nnen die Erm\u00e4chtigung zur Geltendmachung in den in Ziff. 7.5 genannten F\u00e4llen widerrufen.<br \/>Der Vertragspartner ist bevollm\u00e4chtigt, M\u00e4ngelr\u00fcgen zu erheben.<br \/>Wir bleiben allerdings stets erm\u00e4chtigt, diese Rechte in eigenem Namen geltend zu machen, und zwar auch nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung.<\/p>\n<p>c)\u00a0 Die Abtretungen nach Buchstaben a) sind aufl\u00f6send bedingt durch die Aufhebung des Vertrages zwischen uns und dem Vertragspartnern nach Ziff. 10.1, den R\u00fccktritt von dem Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner nach Ziff. 10.1 und\/oder die Befriedigung der Anspr\u00fcche des Vertragspartners auf Schadenersatz\/wegen M\u00e4ngel im Zusammenhang mit dem Vertrag nach Ziff. 10.1 durch uns.<\/p>\n<p>10.4 Inhalt des Vertrages zwischen uns und dem Vertragspartner nach Ziff. 10.1<\/p>\n<p>a)\u00a0 F\u00fcr alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten die Preise, Boni, Skonti und Zahlungsfristen, die zwischen uns und dem Vertragspartner vereinbart worden sind, hat der Vertragspartner mit dem Lieferanten\/Vorlieferanten nach Ziff. 10.1 andere Preise vereinbart, an die wir gebunden sind, gelten diese. F\u00fcr alle unsere Lieferungen an den Vertragspartner gilt stets der Eigentumsvorbehalt nach Ziff. 7 dieser Lieferbedingungen, und zwar auch bei Lieferung im Streckengesch\u00e4ft.<\/p>\n<p>b) F\u00fcr den Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner nach Ziff. 10.1 gelten die Bestimmungen der nachfolgenden Ziff. 10.5 und, soweit in Ziff. 10.5 keine Regelungen enthalten sind, die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, soweit sich nicht aus dem nachstehenden Buchstaben c) etwas anderes ergibt.<\/p>\n<p>c)\u00a0 Wenn und soweit uns infolge des Vertrages nach Ziff. 10.1 gegen unseren Lieferanten (bzw. diesem gegen seinen Lieferanten, die an uns abgetreten sind oder auf deren Abtretung wir<br \/>Anspruch haben), weitergehende Schadensersatz-\/Gew\u00e4hrleistungsrechte (M\u00e4ngelanspr\u00fcche) zustehen als dem Vertragspartner nach Ziff. 10.5 bzw. den \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, gelten die weitergehenden Rechte auch im Verh\u00e4ltnis zwischen uns und dem Vertragspartner als Inhalt des Vertrages.<br \/>Auf diese weitergehenden Rechte haften wir allerdings nur mit den nach Ziff. 10.3 abgetretenen Anspr\u00fcchen und unserem etwaigen Anspruch auf Abtretung.<br \/>Das bedeutet: Anspr\u00fcche des Vertragspartners bestehen grunds\u00e4tzlich nur in dem Umfang, wie sie dem Vertragspartner ohne die vorstehende Vereinbarung gegen uns zustehen. F\u00fcr den Fall, dass uns weitergehende Rechte gegen unseren Lieferanten bzw. diesem gegen\u00fcber seinem Lieferanten zustehen, soll der Vertragspartner in die Lage versetzt werden, diese weitergehenden Anspr\u00fcche geltend zu machen, ohne dass damit im Ergebnis eine weitergehende Haftung f\u00fcr uns begr\u00fcndet wird.<\/p>\n<p>10.5 F\u00fcr Streckengesch\u00e4fte in der Zentralregulierung gilt was folgt:<br \/>a)\u00a0 Im Verh\u00e4ltnis zwischen uns und dem Vertragspartner bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung unsererseits durch den Lieferanten nach Ziff. 10.1 bzw. dessen Lieferanten vorbehalten. Wir \u00fcbernehmen also kein Beschaffungsrisiko.<br \/>b) Die Vereinbarung eines Fixgesch\u00e4fts im Sinne von \u00a7 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB und \u00a7 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder \u00a7 376 HGB ist in dem Verh\u00e4ltnis zwischen uns und dem Vertragspartner ausgeschlossen.<br \/>c)\u00a0 Im Verh\u00e4ltnis zwischen uns und dem Vertragspartner gilt jeweils Lieferung \u201eab Werk\u201c des jeweiligen Lieferanten bzw. dessen Lieferanten, soweit f\u00fcr den Vertragspartner erkennbar ist, dass die Lieferungen von dessen Werk (bzw. sonstiger Verkaufsstellen) beginnen sollen, als vereinbart.<br \/>d) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln (\u201eGew\u00e4hrleistungsfrist\u201c) betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung.<br \/>Das gilt nicht,<br \/>aa)\u00a0 bei Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber Bauwerke und \u00fcber Sachen, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;<\/p>\n<p>bb)\u00a0 bei Werkvertr\u00e4gen \u00fcber Bauwerke und Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder \u00dcberwachungsleistungen daf\u00fcr bestehen;<\/p>\n<p>cc)\u00a0 wenn uns hinsichtlich des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt;<\/p>\n<p>dd)\u00a0 f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt;<\/p>\n<p>ee)\u00a0 f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und\/oder der Gesundheit und\/oder<\/p>\n<p>ff)\u00a0 f\u00fcr die in den \u00a7\u00a7 478, 479 BGB genannten Rechte des Vertragspartners mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadensersatz.<\/p>\n<p>e)\u00a0 Inhalt und Umfang der M\u00e4ngelhaftung bestimmen sich im \u00dcbrigen nach den mit dem Lieferanten nach Ziff. 10.1 bzw. dessen Lieferanten vereinbarten Konditionen.<\/p>\n<p>f)\u00a0 Im Hinblick darauf, dass der Lieferant nach Ziff. 10.1 bzw. dessen Lieferant die Waren ausschlie\u00dflich im Streckengesch\u00e4ft an den Vertragspartner bzw. an die von ihm vorgegebene Empfangs- bzw. Verwendungsstellen liefert, ist der Vertragspartner verpflichtet, evtl. M\u00e4ngel unverz\u00fcglich bei der Stelle zu r\u00fcgen, bei der er die Ware nach Ziff. 10.1 bestellt hat. Diese R\u00fcge gilt auch als M\u00e4ngelr\u00fcge uns gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>g) Anspr\u00fcche auf Schadenersatz und Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln aus Vertr\u00e4gen nach Ziff. 10.1 kann der Vertragspartner erst dann gegen uns geltend machen, wenn er die Anspr\u00fcche, die uns gegen\u00fcber unserem Lieferanten bzw. dessen Lieferanten zustehen, geltend gemacht hat. In der Regel muss der Vertragspartner daher zun\u00e4chst Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Stelle geltend machen, bei der er die Bestellung nach Ziff. 10.1 get\u00e4tigt hat.<\/p>\n<p>h) Die Anspr\u00fcche sind zun\u00e4chst au\u00dfergerichtlich und ggf. gerichtlich gegen\u00fcber dem Lieferanten nach Ziff. 10.1 bzw. dessen Lieferanten geltend zu machen. <br \/>i)\u00a0 Nimmt der Vertragspartner den Lieferanten nach Ziff. 10.1 oder dessen Lieferanten gerichtlich in Anspruch, haben wir dem Vertragspartner s\u00e4mtliche Kosten zu erstatten, die gegen den Lieferanten nach Ziff. 10.1 bzw. dessen Lieferanten zwar festsetzbar, aber nicht beitreibbar sind. Die Kostenerstattungspflicht nach dem Vorstehenden setzt jedoch voraus, dass der Vertragspartner uns von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens und danach st\u00e4ndig \u00fcber dessen Stand informiert hat.<\/p>\n<p>j)\u00a0 Ist der Lieferant nach Ziff. 10.1 bzw. dessen Lieferant nicht leis tungsf\u00e4hig, ist die gerichtliche Geltendmachung von Anspr\u00fcchen gegen ihn nicht erforderlich.<\/p>\n<p><strong>11.\u00a0 Schlussbestimmungen <\/strong><\/p>\n<p>11.1 Es gilt deutsches Recht. Deutsches materielles und formelles Recht ist auch dann anwendbar, wenn das deutsche Recht die Anwendbarkeit ausl\u00e4ndischen Rechts vorsieht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>11.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand Paderborn. Ist der Vertragspartner nicht Kaufmann, so gilt: Gerichtsstand ist Paderborn, wenn der Vertrag mit Vertragspartner, durch den die Geltung dieser Lieferbedingungen vereinbart ist, schriftlich geschlossen wurde und der Vertragspartner keinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.<\/p>\n<\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;margin-top : 0px;margin-bottom : 20px;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {padding-top : 0px !important;padding-right : 0px !important;margin-right : 1.92%;padding-bottom : 0px !important;padding-left : 0px !important;margin-left : 1.92%;}@media only screen and (max-width:1024px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;order : 0;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;order : 0;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}<\/style><\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-flex-container.fusion-builder-row-1{ padding-top : 0px;margin-top : 0px;padding-right : 0px;padding-bottom : 0px;margin-bottom : 0px;padding-left : 0px;}<\/style><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-26","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\r\n<title>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Zentraleinkauf Baubedarf GmbH &amp; Co. 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